Hauptinhalt:
Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe
- Apothekerinnen und Apotheker
- Ärztinnen und Ärzte
- Gehobene medizinisch technische Dienste (z.B. Diätologinnen und Diätologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten)
- Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
- Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen
- Hebammen
- Klinische Psychologinnen und klinische Psychologen
- Medizinische Masseurinnen und Masseure, Heilmasseurinnen und Heilmasseure
- Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
Welche Zusatzausbildungen für gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe im komplementärmedizinischen Bereich gibt es?
In Österreich ist die Ausbildung zu Tätigkeiten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe ausschließlich den in den jeweiligen Berufs- und Ausbildungsgesetzen normierten Ausbildungseinrichtungen vorbehalten. Zusatzausbildungen im Bereich Komplementärmedizin werden für Ärzte (z.B. Fortbildungsdiplome der Österreichischen Ärztekammer), Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegedienste (z.B. Komplementäre Pflege Anlage 1Z 15,16, 17 GuK-WV), Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten angeboten. Die Tatsache des Ausbildungsangebotes trifft keine Aussage über die Qualität der Ausbildung oder eine Wirksamkeit und den Grad der Evidenz der Methoden.