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ÖQZ24 – Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ24) ist ein österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat mit dem Ziel, die Situation der betreuungsbedürftigen Menschen und deren Familien zu stärken und zur nachhaltigen Steigerung der Pflege und Betreuung beizutragen.

Vermittlungsagenturen können im Rahmen des von einer externen Stelle durchgeführten Zertifizierungsverfahrens unter Beweis stellen, dass sie – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – höhere Qualitätsstandards erfüllen. Ziel des Zertifikates ist es, die Situation der betreuungsbedürftigen Menschen und ihrer Familien zu stärken.

Die Grundlage der Zertifizierung bilden vom Sozialministerium gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen in einem Beteiligungsprozess unter Mitwirkung der Wirtschaftskammer und relevanter Stakeholder erarbeitete Richtlinien, die die Voraussetzungen zur Erlangung des Qualitätszertifikates festlegen. Das Verfahren der Zertifizierung selbst wird vom Verein auf Basis der Richtlinien eigenverantwortlich durchgeführt.

Neben den gültigen Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (Zuständigkeit: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, BMDW) ist ein Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen ein darüber hinaus sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch.

Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung trägt damit zu einer gelingenden und stabilen Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Agenturen bei.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zu dem Ablauf der Zertifizierung sind den Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem Österreichischen Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden- Betreuung (PDF, 156 KB) und der Website des ÖQZ 24 zu entnehmen.

Wird das Qualitätszertifikat gesetzlich vorgeschrieben?

Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und soll Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit eröffnen, dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine gesetzliche Verpflichtung, ein Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung zu erlangen, vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Ausübung des Gewerbes der Organisation der Personenbetreuung stellt die Gewerbeordnung dar.

Was sind die Voraussetzungen für die Erlangung eines Zertifikates?

Die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 159 bis 161 Gewerbeordnung 1994 für die Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung sowie der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung bilden die rechtliche Grundlage.

Das Qualitätszertifikat soll darüber hinaus ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein. So verpflichten sich Vermittlungsagenturen mit der Zertifizierung, höhere Qualitätsstandards zu erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Verpflichtung, für einen Notfallplan zu sorgen und eine Qualitätssicherung mittels Hausbesuchen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Quartal, durchzuführen. Nähere Informationen sind den Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem Österreichischen Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden- Betreuung (PDF, 156 KB) (PDF, 156 KB) zu entnehmen.

Kann jede Vermittlungsagentur, die Personenbetreuungskräfte vermittelt, einen Antrag auf Verleihung des Zertifikates stellen?

Es können nur jene Vermittlungsagenturen um Zertifizierung ansuchen, die einen Sitz in Österreich haben und eine aufrechte österreichische Gewerbeberechtigung „Organisation von Personenbetreuung“ vorweisen können.

Wie lange ist eine zertifizierte Agentur berechtigt, das ÖQZ 24 zu führen?

Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich wird nach eineinhalb Jahren ein Management-Review durch die Agenturen selbst durchgeführt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem ÖQZ24, Insolvenz, gravierendem oder wiederholtem Missbrauch der Verwendung des Qualitätszertifikates, erfolgt ein sofortiger Entzug des Qualitätszertifikates. Aufgrund verschiedener Umstände, insbesondere der Covid-19-Pandemie sowie der Inflationssteigerung im Jahr 2022, wurde im Sommer 2022 beschlossen, die Gültigkeit der ÖQZ-24-Zertifikate der bis dato zertifizierten Vermittlungsagenturen auf insgesamt fünf Jahre zu verlängern, mit einer Zwischenüberprüfung nach 3 Jahren.

An wen ist das Zertifizierungsansuchen zu richten?

Will eine Vermittlungsagentur das ÖQZ24 erhalten, so hat sie ein entsprechendes Ansuchen an den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen zu stellen. Die Antragsformulare und näheres über die Zugangsvoraussetzungen sind der Website zu entnehmen.

Zertifizierte Agenturen

Eine aktuelle Liste der zertifizierten Agenturen ist der Website zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019