Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Regierung erweitert Schutzklausel für das Pensionskonto Sozialausschuss beschließt Pensionserhöhung um 9,7 Prozent

Die Bundesregierung hat sich auf eine Erweiterung der Schutzklausel für Neupensionist:innen geeinigt. Sie erhalten die hohe Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ein entsprechender Antrag wurde am 11.10.2023 im Sozialausschuss eingebracht. Er umfasst auch die Pensionserhöhung 2024: Pensionist:innen erhalten 9,7 Prozent mehr Pension. Über eine Erhöhung der Ausgleichszulage steigen auch Mindestpensionen und Sozialhilfe um 9,7 Prozent. Rund 2,2 Millionen Pensionist:innen in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate ausgeglichen. Spitzenpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von rund 568 Euro. Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro.

"Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben. Wir schaffen damit einen Anreiz, nicht vorzeitig in Pension zu gehen." – Bundesminister Johannes Rauch.

Diese Regelung gilt auch für 95 Prozent aller Personen, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Das sind jene Personen mit

  • „regulärer“ Alterspensionen (= die ab Erreichung des Regelpensionsalters angetreten werden),
  • Schwerarbeitspension,
  • vorzeitiger Alterspension für Langzeitversicherte,
  • Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension sowie
  • Korridorpensionen, deren Anspruch (notwendiges Lebensalter und ausreichend Versicherungsmonate) bereits am 31. Dezember 2023 erfüllt war.

Ausgenommen von der Schutzklausel-Regelung sind daher nur jene Personen, die im Jahr 2024 freiwillig eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren.

Die Regelung wird in der Nationalratssitzung am 18. Oktober beschlossen werden.

Weitere Informationen zu Pensionen: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung.html