Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Behindertenpolitik und Behindertenrecht

Die behindertenpolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Im Vordergrund steht heute der Menschenrechts- und Gleichstellungsansatz.

Im Jahr 2008 ratifizierte Österreich die UN‑Behindertenrechtskonvention (Begleitdokument zur Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention), die neue Maßstäbe hinsichtlich der Rechte der Menschen mit Behinderungen setzt. Auch die EU verfolgt diesen menschenrechtlichen Ansatz in der EU-Behindertenstrategie 2021-2030.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Österreich seit 2012 eine umfassende nationale Strategie, den Nationalen Aktionsplan Behinderung. Darin sind längerfristige behindertenpolitische Zielsetzungen und Maßnahmen enthalten. Weitere Informationen dazu sowie den aktuellen Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 finden sich unter Nationaler Aktionsplan Behinderung.

Das Thema Behinderung ist eine Querschnittsmaterie. Auf Bundesebene ist das Sozialministerium koordinierend für Behindertenangelegenheiten zuständig und es setzt im eigenen Bereich wesentliche Initiativen für Menschen mit Behinderungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf beruflicher Teilhabe sowie der Behindertengleichstellung.

Drei zentrale Rechtsinstrumente stehen hier zur Verfügung: das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen in den Landeshauptstädten. Eine wesentliche Aufgabe des Sozialministeriumservice liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Viele für Menschen mit Behinderungen wesentliche Bereiche fallen aber in die Kompetenz der Länder, so etwa die Bereiche Wohnen und Tagesstruktur (Beschäftigungstherapie).

Informationen für Menschen mit Behinderungen

Einen generellen Einstieg bietet die Broschüre "Überblick – Über die Querschnittsmaterie "Behinderung" in Österreich". Englische Fassung: "Overview of the horizontal issue of disability in Austria".

Für vertiefende Fragen in diesem Zusammenhang hat das Sozialministerium die kostenlose Broschürenreihe "EIN:BLICK" herausgegeben.

Letzte Aktualisierung: 10. September 2020