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Spielzeug

Spielen – mit und ohne Spielzeug – ist von großer Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Schon die Tatsache, dass der Spieltrieb von Natur aus vorhanden ist, zeigt die Bedeutung des Spielens.

Allgemeine Informationen

Im Spiel lernt das Kind motorische Fertigkeiten, Wahrnehmung, Konzentration und Logik im Denken. Die dabei spielerisch gemachten Erfahrungen beeinflussen nachhaltig die sprachliche, soziale und letztlich geistige Entwicklung und Kompetenz.

Gemäß der gesetzlichen Definition gelten Produkte als Spielzeug, die ausschließlich oder nicht ausschließlich, dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Die gesetzlichen Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren sind innerhalb der Europäischen Union einheitlich durch die Spielzeugrichtlinie (EG) Nr. 48/2009 geregelt.
Als Grundprinzip gilt:  Spielzeug, das am europäischen Markt in Verkehr ist, muss „sicher“ sein und darf für Anwender oder Dritte keine gesundheitliche Gefahr darstellen.

Regelmäßige Untersuchungen von Spielzeugprodukten bestätigen, dass der Großteil der Spielzeugprodukte sicher ist. Die Ergebnisse von durchgeführten Schwerpunktaktionen sind auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) im Bereich „Wissen-Aktuell“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links).

In Österreich sind die allgemeinen Anforderungen an Spielzeug im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG - BGBl. I Nr. 13/2006 idgF) festgelegt. Die spezifischen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie sind in der Spielzeugverordnung 2011 (BGBl. II Nr. 203/2011) umgesetzt. Darin sind nicht nur die Anforderungen an Spielzeug festgehalten, sondern auch Rechte und Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler definiert.
Ergänzende Anforderungen an die Kennzeichnung von Spielzeug sind auch durch die Spielzeugkennzeichnungsverordnung (BGBl. I Nr. 1029/1994) geregelt.

Zur gesamtheitlichen Beurteilung, ob ein Spielzeugprodukt „sicher“ ist, bedarf es dem Zusammenspiel von verschieden Bewertungen die sich gegenseitig ergänzen:

Physikalische - Chemische - Mechanische Prüfung

Die Prüfanforderungen an die physikalischen, chemischen und mechanischen Eigenschaften von Spielzeug sind durch eine auf europäischer Ebene harmonisierte Norm (EN 71) sehr detailliert festgelegt. Je nach Art des Spielzeuges gibt es unterschiedliche Mindestanforderungen die erfüllt werden müssen.  Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Testung ob verschluckbare Kleinteile ablösbar sind
  • Falltests
  • Entflammbarkeit
  • maximale Lautstärke bei akustischem Spielzeug
  • Höchstmengen beziehungsweise Verbot von chemischen Stoffen (Weichmacher, Schwermetalle und vieles mehr)

Toxikologie

Die Toxikologie hat die Aufgabe, schädliche Wirkungen von chemischen Stoffen auf Mensch, Tier und Umwelt zu erkennen, und deren Ausmaß zu beschreiben.
Diese schädlichen Wirkungen sind abhängig von der Menge (Dosis beziehungsweise Konzentration), der Einwirkungsart wie Kontaktart beziehungsweise Aufnahmeweg (Haut, Mund, Atmung), der Einwirkungshäufigkeit und der Einwirkungsdauer. Das heißt, welchen Effekt hat die Substanz auf den Körper zum Beispiel krebsauslösend, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch.

Die Aufklärung wie chemische Substanzen sich im menschlichen Körper verhalten und auf ihn einwirken ist die zweite Aufgabe der Toxikologie. Hierbei wird beschrieben, wie der Körper die chemischen Substanzen verarbeitet. Anhand dieser Erkenntnisse werden schließlich geeignete Maßnahmen für Vorsorge und Therapie vorgeschlagen (zum Beispiel Grenzwerte für bestimmte Stoffe).  
In Bezug auf Spielzeug beschäftigt sich die Toxikologie also mit allen chemischen Stoffen die in Spielzeug enthalten sind und eventuell über Mund, Haut oder Lunge in den menschlichen Körper gelangen können.

Risikobewertung

„Die Dosis macht das Gift“. Für die Beurteilung inwieweit eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch chemische Substanzen vorliegt, bestimmt nicht nur das Potential der Giftwirkung selbst (Schadenspotenzial), sondern wird bestimmt durch die Wahrscheinlichkeit, in welchem Ausmaß man dem Stoff ausgesetzt ist (Risiko). 

Basierend auf den Ergebnissen der physikalischen, chemischen und mechanischen Prüfungen sowie den Erkenntnissen der toxikologischen Beurteilung, kann für jedes Spielzeug eine Risikobewertung erstellt werden.
Als Ergebnis dieser Bewertung geht letztendlich hervor, ob und wie stark von einem Spielzeug ein gesundheitliches Risiko ausgeht.

Jährlich steht ein neues reichhaltiges Angebot an Spielzeug in unüberschaubarer Vielfalt und Menge im Handel zur Verfügung. Kinder brauchen Spielsachen und haben ein Recht auf gesundheitlich unbedenkliches Spielzeug!
In den folgenden Broschüren erhalten Sie Tipps und Ratschläge zum Thema Spielzeugkauf:

Tipps für den Spielzeugkauf (PDF, 153 KB)

Broschüren zum Thema Spielzeug finden sie beim Broschürenservice BMSGPK

 

Relevante Informationen und Rechtsvorschriften für Unternehmen zum Thema Spielzeug erhalten Sie auf der Website VerbraucherInnengesundheit (KVG) oder im österreichischen Lebensmittelbuch (Kapitel B36 Gebrauchsgegenstände):

Auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) werden für interessierte Konsumenten und Konsumentinnen neben allgemeinen Informationen auch Ergebnisse aktueller Untersuchungsschwerpunkte veröffentlicht:

Vertiefende allgemeine Informationen zu den Schritten der Risikobewertung:

Aktuelle Produktwarnungen zu Spielzeug sind ebenfalls auf der AGES-Website (Österreich) oder der RAPEX-Website (EU-weit) zu finden:

Kontaktadresse zum Thema Spielzeugsicherheit

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Stubenring 1
1010 Wien
Abteilung III/A/6 Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz: Stoffliche und technologische Risiken, Gentechnik
Radetzkystraße 2
1030 Wien
E-mail: III.A.6@gesundheitsministerium.gv.at
Telefonnummer des Bürger und Bürgerinnenservices: 0800 201 611

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2023