Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Fachstelle Normungsbeteiligung

Mit 1.1.2023 trat das Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz – FNBG), BGBl. I Nr. 218/2022, in Kraft. Damit wurde eine Einrichtung geschaffen, die – ohne selbst eine Normungsorganisation zu sein – die Entwicklung von nationalen, europäischen oder internationalen Normen (z.B. ÖNORMEN, EN, ISO) beobachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Normungsvorhaben mitarbeitet. Dabei sollen die Interessen der Verbraucher:innen z.B. hinsichtlich Sicherheit gewahrt werden. Der zweite Schwerpunkt ist die Vertretung von Menschen mit Behinderungen bei Normungsvorhaben.

Das FNBG finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2024